Der Staatsaufbau Litauens

Der Staatsaufbau Litauens

„Alle Staatsgewalt geht dem Volke aus“ – dieses demokratische Grundprinzip ist in der Verfassung Litauens im Jahre 1992 festgeschrieben. Das Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen aus, mittelbar durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Litauen ist ein demokratischer Staat. Verfassungsorgane mit vorwiegend gesetzgeberischen Aufgaben ist das Parlament (Seimas)Die exekutiven Aufgaben, also das staatliche Handeln, nehmen vor allem die Regierung der Litauischen Republik und der Präsident wahr. Die Funktion der Rechtsprechung kommt auf Verfassungsebene dem Verfassungsgericht zu. Staatsoberhaupt der Litauischen Republik ist der Präsident. Er wird von dem Volk Litauens auf 5 Jahren gewählt. Der Präsident vertritt Litauen völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Staates Verträge mit ausländischen Staaten ab. Der Präsident ernennt und entläßt die Staatsrichter, die Hauptoffiziere der Litauischen Armee. Er kann Straftäter begnadigen. Die Regierung, das „Kabinett“ der Minister prüft die Erfüllung der Gesätze der Litauischen Republik, bewacht das Territorium und die Grenzen der Republik, garantiert Sicherheit und gesellschaftliche Ordnung, kontrolliert die Tätigkeit der Stadtsräte und sie verteilt den Staatshaushalt und leitet die Vorbereitung des Staatshaushaltes.

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